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Der Versicherer leistet nach den BEG Entschädigung für versicherte Sachen, die durch
zerstört oder beschädigt werden oder infolge eines solchen Ereignisses abhanden kommen.
Das größte Eintrittsrisiko dürfte dabei in der Überschwemmung des Versicherungsortes liegen.
Überschwemmung ist eine Überflutung des Grund und Bodens des Versicherungsortes, auf dem das versicherte Gebäude liegt oder in dem sich die versicherten Sachen befinden, und zwar hervorgerufen durch eine der beiden folgenden Ursachen:
Besondere Bedingungen für die Versicherung weiterer Elementarschäden bei gewerblichen Risiken (BEG)
Hausratversicherung: Elementarschäden
Gewerbliche Sachversicherung: Elementarschadenversicherung
Quellenhinweis:
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