In der Tierlebensversicherung gelten spezielle Obliegenheiten des Versicherungsnehmers:
- Anzeigepflicht bei Störungen, die die Hinzuziehung eines Tierarztes notwendig macht, bei Lahmheit, Unfällen, Tod, Seuchen und Seuchenverdacht, Abhandenkommen u.a.
- Behandlungspflicht erkrankter Tiere durch einen Tierarzt.
- Schadenabwendungs- und -minderungspflicht.
- Genehmigungspflicht bei Tötungen, außer wenn die Erklärung des Versicherers nicht abgewartet werden kann.
- Anzeigepflicht bei der Polizei im Fall des Abhandenkommens.
- Beweis- und Belegpflicht im Versicherungsfall.
Quellenhinweis:
Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...