Altersgrenzen (Private Unfallversicherung)

Versichert werden kann jede Person ab der Geburt in der Unfallversicherung. Als Höchsteintrittsalter in die Kinder-Unfallversicherung gilt je nach Versicherer das Alter 15 oder 16, mit Vollendung des 18. Lebensjahres endet sie und geht in die Erwachsenen-Unfallversicherung über.

Als Höchsteintrittsalter in die Unfallversicherung gilt je nach Versicherer ein Alter um 70 bis 75 Jahre, wobei bereits ab Alter 60 bis 65 häufig Einschränkungen bei den versicherbaren Leistungen und Zuschläge beim Beitrag geltend gemacht werden.

Zunehmend kommen jedoch auch Angebote ohne Begrenzung des Höchstalters auf den Markt, weil diese Versicherer verstärkt die Zielgruppe Senioren erreichen möchten.


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...