Arbeitgeberbescheinigung (Private Krankenversicherung)

Die für den Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung erforderliche Bescheinigung (§ 257 SGB V) wird dem Versicherungsnehmer erstmals zusammen mit der Police zur Verfügung gestellt. Folgebescheinigungen erhält der Kunde jeweils zum Jahreswechsel bzw. bei Vertrags- und Prämienänderungen.


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...