Ehegattennachversicherung (Private Krankenversicherung)

Bei der Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung entfällt die allgemeine Wartezeit von drei Monaten für den Ehegatten einer seit mindestens drei Monaten versicherten Person, sofern eine gleichartige Versicherung innerhalb zweier Monate nach der Eheschließung beantragt wird. Die besonderen Wartezeiten bleiben bestehen. Einige Versicherer verzichten auf die Einhaltung der besonderen Wartezeiten für Psychotherapie und Kieferorthopädie.


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...