Elementarschadenversicherung

Gegenstand der Versicherung

Der Versicherer leistet nach den BEG Entschädigung für versicherte Sachen, die durch

zerstört oder beschädigt werden oder infolge eines solchen Ereignisses abhanden kommen.

Das größte Eintrittsrisiko dürfte dabei in der Überschwemmung des Versicherungsortes liegen.


Weiterführende Links

Hausratversicherung: Elementarschäden

Gewerbliche Sachversicherung: Elementarschadenversicherung


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...