Fakultative Rückversicherung

Der Erstversicherer entscheidet von Fall zu Fall, ob er einzelne, besonders große Risiken rückversichern will. Der Erstversicherer macht dem Rückversicherer detaillierte Angaben zum versicherten Risiko, der Rückversicherer prüft diese und entscheidet, ob er das Risiko rückversichern will. Die Fakultative Rückversicherung wird häufig genutzt, um ungewöhnliche Risiken abzudecken, die in keinen bestehenden obligatorischen Rückversicherungsvertrag passen oder die einen solchen übersteigen.


Weiterführende Links

Fakultativ-Obligatorische Rückversicherung


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...