Hausangestellte

Der Versicherungsnehmer hat nach den Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Privathaftpflichtversicherung (BBR PHV) Versicherungsschutz in seiner Eigenschaft als Dienstherr der in seinem Haushalt tätigen Personen.

Mitversichert ist nach den BBR PHV auch die gesetzliche Haftpflicht der Hausangestellten oder auch von gefälligkeitshalber in Wohnung, Haus oder Garten beschäftigten Personen gegenüber Dritten, allerdings nur für Schäden, die sie in Ausübung ihrer Beschäftigung oder Gefälligkeit verursachen.

Weiterführende Links

Verrichtungsgehilfen


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...