Schlossänderungskosten

Es kommt immer wieder vor, dass bei einem Einbruch Schlüssel gestohlen werden. Anschließend müssen aus Sicherheitsgründen alle Schlösser ausgewechselt werden.

Die Kosten der Schlossänderung und die Beschaffung neuer Schlüssel sind - soweit es sich um die Schlösser und die Schlüssel der versicherten Räume handelt - über die Einbruch-Diebstahl-Versicherung abgedeckt.

Dieses gilt auch für die Fälle, in denen die Schlüssel aufgrund eines Raubes abhanden gekommen sind oder dass Schlossänderungskosten nach einem Einbruch-Diebstahl-Versuch (die Täter beschädigten das Schloss, betraten aber nicht in die Räume) anfallen.

Aufwendungen für die Kosten einer gesamten Miethaus-Schlüsselanlage werden über die Hausratversicherung nicht ersetzt, allerdings können diese im Rahmen der PHV mitversichert werden.