Trächtigkeitsversicherung

Tierlebensversicherung, die gemäß § 2 A, 2 AVP 92 auf Tod - Verendung oder Nottötung - der versicherten Tiere infolge Trächtigkeit oder Geburt beschränkt ist. Bedingungsgemäß ist der Versicherungsschutz bei einer Versicherungsdauer von einem Jahr oder mehr für erstmals tragende Tiere jedoch nur eingeschlossen, wenn auch das weibliche Jungvieh versichert ist. Bei Versicherung von Tiergruppen beginnt der Versicherungsschutz erst mit dem sechsten Trächtigkeitsmonat.


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...