Verbundene Versicherung

Versicherung, die mehrere Versicherungszweige umfasst (z.B. Feuer, Leitungswasser, Sturm, Einbruchdiebstahl), auf einem einheitlichen Antrag beantragt und zu einem einheitlichen Bedingungswerk (z.B. VGB 2000) versichert wird. Rechtlich handelt es sich um einen Vertrag, der nur insgesamt gekündigt werden kann.

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Gebündelte Versicherung


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...