Versicherungsbedarf (Rentenversicherung)

Die Rentenversicherung eignet sich besonders gut als zusätzliche Altersversorgung.

Nach dem Alterseinkünftegesetz werden ab 2005 nur noch reine Leibrentenversicherungen besonders gefördert, die weder vererbt, übertragen, beliehen noch veräußert oder kapitalisiert werden können ("Rürup-Rente").

Dieses "Alles oder nichts"-Prinzip wird aber nicht immer bedarfsgerecht sein. "Klassische" Rentenversicherungen können über die persönliche, lebenslängliche Altersversorgung hinaus auch folgenden Zwecken dienen:

Die steuerliche Behandlung verändert sich durch das Alterseinkünftegesetz auch bei der "klassischen" Rentenversicherung positiv.


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...