Versicherungsbeginn

Es werden verschiedene Formen des Versicherungsbeginns unterschieden:

Vertragsbeginn stets um 0 Uhr des ersten Tags der Vertragslaufzeit, Ende um 24 Uhr des letzten Tags der Vertragslaufzeit, außer es wird vertraglich etwas anderes vereinbart. Bei Umdeckungen ist auf einen nahtlosen Anschluss an die Auslaufzeit des Vorvertrags zu achten, da bisher der Vertragsauslauf um 12 Uhr mittags üblich ist (Ausnahme: Krankenversicherung).


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...