Vertrauenspersonen

Der Versicherungsschutz der Vertrauensschadenversicherung gilt für Schäden, die ein vertraglicher definierter Kreis von Personen verursacht, die Zugang zum Betrieb und seinen Einrichtungen haben und damit das Vertrauen des Versicherungsnehmers genießen. Damit handelt es sich in der Regel um die Angestellten, durch besondere Vereinbarung können auch Freiberufler einbezogen werden.

In der Vertrauensschaden-, nicht aber in der Computermissbrauchsversicherung kann der Personenkreis auch eingeschränkt werden auf bestimmte Personen oder Personengruppen.

Außerdem können auch Dritte einbezogen sein, wenn Vertrauenspersonen mit diesen zusammenwirken, um die unerlaubte Handlung zu begehen.


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...