Wertverbesserung

Der Schädiger ist verpflichtet, den Zustand einer beschädigten Sache wiederherzustellen, den sie vor der Schädigung aufwies. Bei einer Reparatur ist es nicht immer möglich, ein vergleichbar altes und abgenutztes Ersatzteil zu beschaffen. Wird stattdessen ein neues verwendet, handelt es sich um eine Wertverbesserung. Das gleiche gilt, wenn bei der Ersatzbeschaffung keine vergleichbare alte Sache, sondern eine neuwertige beschafft werden muss.

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Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...