Kein Versicherungsschutz für Tanken auf dem Arbeitsweg

Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat entschieden: Tanken vor der Fahrt zur Arbeit ist eine private Verrichtung und fällt nicht unter den Schutz der Wegeunfallversicherung. Versicherungsvermittler sollten Kunden auf diese Abgrenzungen hinwe ...

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