Kein gesetzlicher Unfallschutz bei privatem Umweg

Ein Angestellter verunglückte tödlich auf dem Weg zu einem Geschäftstermin nach zwei privaten Erledigungen. Das Gericht entschied: Kein gesetzlicher Unfallschutz, da er sich am letzten privaten Ort weniger als zwei Stunden aufhielt.

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