Ein Bußgeld, das keines ist

Eine Verwarnung ist kein vollstreckungsfähiger Verwaltungsakt. Man kann sie annehmen, muss es aber nicht. Wenn man eine Verwarnung nicht akzeptiert, hat das keinerlei rechtliche Folgen. Vielmehr muss das Ordnungsamt dann entscheiden, ob ein Bußgeld ...

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