Debeka verliert Prozess um Stornokosten

Der Debeka Lebensversicherungsverein a. G. muss vor dem Oberlandesgericht Koblenz eine Schlappe hinnehmen. Die Richter untersagen dem Unternehmen die Verwendung einer Klausel in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen zum Stornoabzug.

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