Verschweigen von Krankschreibung bei BU ist arglistige Täuschung

Das OLG Dresden hatte sich im Oktober 2023 mit dem Fall eines Grundschullehrers zu beschäftigen, der im Mai 2020 einen BU-Leistungsantrag bei seinem Versicherer stellte. Der Antrag bezog sich auf einen 2012 abgeschlossenen Vertrag.

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