Keine Haftung des Maklers für fehlende Risikolebensversicherung

Ein Versicherungsmakler ist nicht gehalten, seinem Kunden den Abschluss einer Risikolebensversicherung anzuraten. Wurde das Beratungsgespräch nicht dokumentiert, führt dies nicht unbedingt zu einer Beweislastumkehr. So urteilte das OLG Dresden in ein ...

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