Poolmakler entgehen der Rentenversicherungspflicht
Die DRV Bayern Süd hatte Versicherungsmakler, die ohne Angestellte und überwiegend mit einem Maklerpool arbeiten, als rentenversicherungspflichtig angesehen. Inzwischen hat sie ihre Einschätzung korrigiert, berichtet Rechtsanwalt Norman Wirth.
VersicherungsJournal
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