D&O-Versicherung: Kein sofortiges Vertragsende bei Insolvenz

Klauseln in den D&O-Manager-Versicherungen, die für den Fall der Insolvenz ein sofortiges Ende des Versicherungsschutzes vorsehen, sind unwirksam. Auch bei Insolvenz gilt eine Mindestkündigungsfrist von einem Monat.

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