D&O-Versicherung: Keine Deckung für Strohmann-Geschäftsführer

Fungiert ein Geschäftsführer nur als "Strohmann", muss er diesen Umstand dem Versicherer bei Abschluss einer D&O-Police unaufgefordert mitteilen. Unterlässt er dies, kann der Versicherer nach einem Hinweisbeschluss des OLG Hamm seine Deckung verwe ...

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