„Kardinalpflichten“: Wenn die D&O-Versicherung die Zahlung verweigert

Eine D&O-Versicherung greift bei Pflichtverletzungen von Managern - jedoch nicht, wenn diese „Kardinalpflichten“ verletzen. Wann von diesen die Rede ist, zeigt ein aktuelles Urteil des OLG Frankfurt.

procontra aufrufen

Aktuell im Gespräch

Komposit - Aktuell

Aus der dvb-Redaktion

Komposit - Meistgelesen