Kein Verletztengeld für Ex-Fußballprofi mit Einkommen

Kein Verletztengeld für einen ehemaligen Fußballprofi: Trotz anerkanntem Meniskusschaden und Arbeitsunfähigkeit bleibt der Anspruch auf Verletztengeld aus, wenn der ehemalige Sportler weiterhin Einkünfte aus seiner Physiotherapiepraxis erzielt.

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