Steuer: Die unterschätzte Wirkung des § 35a EStG

Steuerbonus aus der Betriebskostenabrechnung: Mit § 35a EStG können Sie 20% der Lohnkosten für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen direkt von der Steuer abziehen. Bis zu 4.000 Euro Entlastung jährlich möglich.

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