Zinsswap-Ablösungen als Betriebsausgaben anerkannt

Windparkbetreiberin gewinnt Rechtsstreit: Finanzgericht erlaubt Betriebsausgabenabzug für Zinsswap-Ablösung. Trotz Einordnung als Termingeschäft greift die Rückausnahme im Steuerrecht. Eine wirtschaftlich sinnvolle Entscheidung für Unternehmen.

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