Wirtschaftliches Eigentum an zur Sicherheit übereigneten Aktien

Wer darf Aktien steuerlich anrechnen, wenn sie nur zur Sicherheit übertragen wurden? Der BFH hat nun klargestellt: Entscheidend ist, wer tatsächlich über Rechte wie Verkauf und Stimmabgabe verfügt – nicht nur, wer sie formell besitzt.

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