Belehrungspflicht

Wegen der einschneidenden Rechtsfolge der vollkommenen Leistungsfreiheit des Versicherers bei einer vorsätzlichen Obliegenheitsverletzung durch den Versicherungsnehmer hat der BGH für die Fälle der vorsätzlichen Verletzung von Aufklärungsobliegenheiten verlangt, dass der Versicherungsnehmer über den drohenden Anspruchsverlust belehrt worden sein muss. Es muss eine ausdrückliche und unmissverständliche Belehrung durch den Versicherer dahingehend erfolgen, dass bei vorsätzlich falscher Beantwortung von Fragen die Rechtsfolge im Verlust des Versicherungsschutzes besteht, und zwar auch dann, wenn ein Nachteil für den Versicherer nicht eingetreten ist, und zwar generell, ohne Rücksicht auf die Lage des Einzelfalles.

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