Havarie-Grosse - Definition
Die Havarie-Grosse wird nach dem deutschen Handelsrecht als große Haverei bezeichnet. Dabei handelt es sich um vorsätzlich vom Kapitän bzw. auf seine Anordnung hin verursachte Schäden an Schiff und Ladung, um beide aus einer gemeinsamen Gefahr zu retten (§ 700 Abs. 1 HGB). Gemeint sind beispielsweise die Fälle, in denen die Besatzung zum Beispiel Container über Bord gehen lässt, um das Schiff in einem Sturm vor dem Kentern zu bewahren.
Das Besondere an der großen Haverei ist, dass die entstandenen Schäden nicht dem jeweils betroffenen Eigentümer von Schiff und Ladung angelastet werden, sondern allen Eigentümern, die am Schiff und dessen Ladung beteiligt waren, gemeinsam und verteilt nach dem Verhältnis der Werte zueinander (§§ 716 ff. HGB).