Privatrecht - Definition
Zum Privatrecht zählen sämtliche Gesetzesnormen, welche die Rechtsbeziehungen von Privatpersonen – auch privaten Unternehmen – untereinander regeln, z. B. die Vorschriften des BGB zum Kauf- oder Werkvertrag und zu den unerlaubten Handlungen oder das Versicherungsvertragsgesetz. Die Haftpflichtversicherung deckt grundsätzlich nur Haftpflichtansprüche privatrechtlichen Inhalts.