Solarheizung - Versicherung

Im Rahmen der Leitungswasserversicherung ist der Austritt von Wasser und anderen wärmetragenden Flüssigkeiten mitversichert (vgl. z.B. Abschnitt A § 3 VGB 2008, Abschnitt A § 1 Abs. 1 AWB 2008).

In älteren Bedingungswerken, z.B. AWB 87, fehlt dieser Einschluss noch.

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