Versicherte Personen (Versicherungsvertrag): Unterschied zwischen den Versionen

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Die versicherte Person ist die im Versicherungsvertrag als versichert bezeichnete Person. Dies kann, muss aber nicht der Versicherungsnehmer (VN) sein.
 
Die versicherte Person ist die im Versicherungsvertrag als versichert bezeichnete Person. Dies kann, muss aber nicht der Versicherungsnehmer (VN) sein.
  
In der Lebensversicherung muss eine nicht mit dem VN identische versicherte Person der Versicherung zustimmen, soweit die Versicherungssumme die für [[Sterbegeldversicherungen]] übliche Höhe überschreitet. Ist ein Minderjähriger versicherte Person, muss der gesetzliche Vertreter zustimmen.
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In der Lebensversicherung muss eine nicht mit dem VN identische versicherte Person der Versicherung zustimmen, soweit die Versicherungssumme die für [[Sterbegeldversicherung|Sterbegeldversicherungen]] übliche Höhe überschreitet. Ist ein Minderjähriger versicherte Person, muss der gesetzliche Vertreter zustimmen.
  
 
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Aktuelle Version vom 18. August 2011, 12:49 Uhr

Die versicherte Person ist die im Versicherungsvertrag als versichert bezeichnete Person. Dies kann, muss aber nicht der Versicherungsnehmer (VN) sein.

In der Lebensversicherung muss eine nicht mit dem VN identische versicherte Person der Versicherung zustimmen, soweit die Versicherungssumme die für Sterbegeldversicherungen übliche Höhe überschreitet. Ist ein Minderjähriger versicherte Person, muss der gesetzliche Vertreter zustimmen.

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Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...