Weidetierversicherung

Tierlebensversicherung, die gemäß § 2 A, 2e AVP 92 auf Tod – Verendung oder Nottötung – der versicherten Tiere während eines Weidegangs beschränkt ist.

Schäden durch Trächtigkeit und Geburt sind nur durch besondere Vereinbarung mitversichert (Trächtigkeitsversicherung).


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...