In der Wohngebäudeversicherung sind standardmäßig mit bestimmten Entschädigungsgrenzen – z.B. 5 oder 10 Prozent der Versicherungssumme – folgende Kosten mitversichert:
Nicht versichert sind Feuerwehr- und andere Rettungsleistungen, soweit diese im öffentlichen Interesse erfolgt sind.
Wohngebäudeversicherung: Versicherte Gefahren
Quellenhinweis:
Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...