Dokumentationsverstoß: Keine Beweislastumkehr zulasten des Versicherungsmaklers

Fehlendes Zuraten zu Lebensversicherung ist keine Pflichtverletzung. Das ist die Kernaussage einer Entscheidung des OLG Dresden. Warum das in der vorliegenden Konstellation so ist, erklärt der folgende Beitrag.

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